- Weitergabe medizinischer Patientenakten an andere Gesundheitsdienstleister wie Spezialisten, Krankenhäuser oder Apotheken, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen.
- Weitergabe von Informationen an Drittzahler, wie z. B. Versicherungsgesellschaften, zu Zahlungszwecken.
- Bereitstellung von Patientendaten für Forscher oder öffentliche Gesundheitsbehörden zu statistischen oder Forschungszwecken unter Wahrung der Patientenvertraulichkeit.
- Weitergabe von Informationen an Strafverfolgungs- oder Justizbehörden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Weitergabe medizinischer Unterlagen an den Patienten oder seinen bevollmächtigten Vertreter auf Anfrage.
In allen Fällen ist die strikte Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, wie beispielsweise dem Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) in den Vereinigten Staaten, zwingend erforderlich, um die Privatsphäre der Patienten und ihre sensiblen Gesundheitsinformationen zu schützen.
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