Feuerlöscher mit einer begrenzten Menge an Druckgas, 160 kPa (241 psi ) bei 70 ° F, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen , es sei denn für Luftverkehr eingesetzt werden .
Feuerlöscher . müssen Inhalte, die nicht brennbar, ungiftig und nicht korrosiv sind, haben
Versand
der Versand von Feuerlöschgeräten erfordert Innenverpackung; keine externe Versand ist erlaubt.
unspezifische Verpackung, kann der externe Volumen 18 L.
Feuerlöscher von mehr als 900 ml dürfen keine Flüssiggasdruckgasenthalten bei Auslieferung nicht überschreiten.
Container auf und nach dem 1. Januar 1976 hergestellt wurden , können nicht über ein Platzen der Druck weniger als sechs Mal ihre geladenen Druck bei 70 ° F bei Auslieferung .
Prüfung wird für jeden Feuerlöscher vor dem Versand benötigt. Der Test sollte garantieren, dass das Gerät mindestens das Dreifache der geladenen Druck bei 70 ° F , aber nicht weniger als 825 kPa (120 psig) vor dem ersten Versand. Diese Behälter sollten Markierungen , um das Jahr des Tests zu belegen haben, und die Worte " Entspricht den DOT- Anforderungen . "
Feuerlöscher Hergestellt Vor 1976
Beschriftung auf Feuerlöscher vor 1976 muss Zustand hergestellt ", erfüllt alle Anforderungen der 49 CFR 173,306 . " Zusätzliche Lieferungen von Feuerlöscher die Retest Anforderungen des Arbeitsschutz -und Gesundheitsbehörde entsprechen.
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