In den meisten Gerichtsbarkeiten sind Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen bei der Reaktion auf Notfälle von bestimmten Verkehrsregeln ausgenommen. Dazu gehört auch die Pflicht, nach einem Unfall anzuhalten. Die Befreiung gilt jedoch nicht uneingeschränkt und der Fahrer des Krankenwagens kann dennoch haftbar gemacht werden, wenn er rücksichtslos oder fahrlässig gefahren ist.
Im Falle eines zu schnell fahrenden Krankenwagens würde der Fahrer wahrscheinlich als fahrlässig gelten und daher für alle durch den Unfall verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Dazu gehören Schäden am Zivilfahrzeug sowie alle Verletzungen der Insassen beider Fahrzeuge.