Während Ärzte verpflichtet sind, sich um ihre Patienten zu kümmern, sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Unfallopfer anzuhalten und ihnen Hilfe zu leisten. Allerdings gibt es in einigen Bundesstaaten Gesetze, die von Personen mit medizinischer Ausbildung verlangen, in bestimmten Situationen Hilfe zu leisten, beispielsweise wenn jemand in unmittelbarer Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung ist.