Diese werden zur Geltendmachung des Versicherungsanspruchs benötigt. Beglaubigte Kopien erhalten Sie beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt des Kreises, in dem der Sterbefall eingetreten ist.
2. Kontaktieren Sie die Versicherungsgesellschaft.
Teilen Sie ihnen den Namen, die Versicherungsnummer und das Sterbedatum des Verstorbenen mit. Sie müssen außerdem den Namen des Begünstigten und seine Kontaktinformationen angeben.
3. Reichen Sie ein Anspruchsformular ein.
Die Versicherungsgesellschaft stellt Ihnen ein Antragsformular zum Ausfüllen zur Verfügung. In diesem Formular werden in der Regel Informationen über den Verstorbenen, die Police, den Begünstigten und die Todesursache benötigt. Sie müssen dem Antragsformular auch die beglaubigten Kopien der Sterbeurkunde beifügen.
4. Reichen Sie das Antragsformular und die Belege ein.
Schicken Sie diese an die Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungsgesellschaft prüft den Anspruch und stellt fest, ob er berechtigt ist.
5. Erhalten Sie die Anspruchsauszahlung.
Wenn der Anspruch genehmigt wird, sendet die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Anspruchs an den Begünstigten. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach den Bedingungen der Versicherungspolice.
Hier finden Sie einige zusätzliche Tipps zum Bezug von Lebensversicherungsleistungen:
* Wenn der Verstorbene mehrere Lebensversicherungen hatte, müssen Sie für jede Police ein separates Antragsformular einreichen.
* Wenn der Verstorbene angestellt war, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Lebensversicherungsleistungen über die Gruppenlebensversicherung des Arbeitgebers.
* Wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Veteranen handelte, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Lebensversicherungsleistungen über das US-Veteranenministerium (Veteranenministerium, VA).
* Möglicherweise möchten Sie einen Lebensversicherungsanwalt beauftragen, der Sie bei der Einreichung des Versicherungsanspruchs unterstützt. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Formulare korrekt ausfüllen und dass Sie den vollen Leistungsumfang erhalten, auf den Sie Anspruch haben.
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