Dies hängt von der jeweiligen Gerichtsbarkeit und den Richtlinien des Arbeitgebers ab. In manchen Fällen kann es sein, dass Sicherheitspersonal im Rahmen seiner beruflichen Anforderungen über eine Grundausbildung in Erster Hilfe verfügen muss, während dies in anderen Fällen optional oder gar nicht erforderlich ist. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen örtlichen Behörden oder der Personalabteilung des Arbeitgebers nach spezifischen Anforderungen und Richtlinien.