Es ist möglich, dass die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Eigentümers übernommen werden. Da der neue Bewohner jedoch gesetzlich als Mieter gilt, kann sich die Haftung für die Räumlichkeiten entsprechend den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen, dem Ort des Sturzes und anderen Faktoren entsprechend ändern.