Die Anzahl der für eine Eigentumswohnungsanlage erforderlichen Behindertenparkplätze hängt von der Größe der Anlage, den örtlichen Vorschriften und den Bauvorschriften ab. In den meisten Fällen richtet sich der Bedarf nach der Anzahl der Wohneinheiten in der Anlage. Wenn der Komplex beispielsweise über 100 Einheiten verfügt, könnten zwei behindertengerechte Räume erforderlich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften und Anforderungen für Behindertenparkplätze von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein können. Daher ist es wichtig, die örtlichen Vorschriften und Bauvorschriften hinsichtlich der spezifischen Anforderungen für Ihre Region zu prüfen.