Normalerweise nein. Der Innenraum einer Eigentumswohnung, einschließlich der Eingangstür, gilt als Teil der einzelnen Wohneinheit und liegt in der Verantwortung des Eigentümers der Wohneinheit. Gemeinsame Elemente sind im Allgemeinen die gemeinsam genutzten Bereiche der Wohnanlage wie Flure, Lobbys, Aufzüge und Außenwände. Es ist jedoch immer eine gute Idee, die spezifischen Statuten und maßgeblichen Dokumente für Eigentumswohnungen zu Rate zu ziehen, um die genaue Abgrenzung der gemeinsamen Elemente und der Grenzen der einzelnen Einheiten zu bestätigen.