Im Allgemeinen haften Ehegatten in den meisten Rechtsordnungen nicht gegenseitig für die Schulden des anderen. Das bedeutet, dass ein Ehemann, der seine Frau verlässt, nicht für die Bezahlung seiner Rechnungen verantwortlich ist, es sei denn, sie hat dem ausdrücklich zugestimmt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. In einigen Bundesstaaten kann beispielsweise eine Ehefrau für die Rechnungen ihres Mannes haften, wenn diese während der Ehe entstanden sind und der Familie zugute kamen. Darüber hinaus kann eine Ehefrau für die Arztrechnungen ihres Mannes haften, wenn sie rechtlich für seine Pflege verantwortlich ist.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation haben, ist es wichtig, mit einem Anwalt zu sprechen.