1. Zum Zeitpunkt der Entstehung in geeignete Behälter mit Biogefährdungsetiketten füllen.
2. In auslaufsicheren, geschlossenen Behältern in dafür vorgesehenen sicheren und geschützten Bereichen mit eingeschränktem Zugang gelagert.
3. Durch zugelassene Methoden wie Autoklavieren, Mikrowellen, chemische Desinfektion usw. so behandelt, dass es nicht infektiös ist (für Labore, die nicht über eigene Behandlungseinrichtungen verfügen; für diese Verfahren gelten strenge Bedingungen)
4. Der Transport erfolgt nur durch lizenzierte Entsorgungsunternehmen für biologisch gefährliche Abfälle, die für eine angemessene Verpackung, Kennzeichnung und Notfallausrüstung sorgen, um Eventualitäten während des Transports zu bewältigen.
5. Entsorgen Sie es auf zugelassenen Deponien für medizinische Abfälle oder in Verbrennungsanlagen, die sich strikt an die Umweltvorschriften halten.
Eine unsachgemäße oder illegale Entsorgung biologisch gefährlicher Abfälle kann aufgrund ihrer potenziellen Fähigkeit zur Übertragung schädlicher Mikroorganismen und Infektionskrankheiten ein ernstes Risiko für medizinisches Fachpersonal, Abfallentsorger, die Umwelt und die Öffentlichkeit darstellen.
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