Unter „schlechtem Zustand“ versteht man den Zustand einer Immobilie, der sie für den vorgesehenen Zweck ungeeignet macht oder ihre Nutzung oder Nutzung eine Gefahr für die Sicherheit ihrer Bewohner und/oder der unmittelbaren Bewohner benachbarter und angrenzender Grundstücke und/oder der Öffentlichkeit darstellt im Großen und Ganzen. Es kann einen Verstoß gegen die Gesundheitsstandards und -verordnungen für Gebäude und/oder Wohnungen darstellen oder auch nicht. (FHA-Hypothekenbrief 0703)