WAHR. Die Vertraulichkeit der Patientendaten wird durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geschützt, die von Gesundheitsdienstleistern verlangen, die Vertraulichkeit von Patientendaten zu wahren. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die allgemeine Begrüßung und Interaktion zwischen Praxispersonal und Patienten. Solange die Mitarbeiter es vermeiden, spezifische Patienteninformationen oder medizinische Bedingungen zu besprechen, können sie normal sprechen, ohne die Privatsphäre des Patienten zu gefährden.