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Überqueren die Polizei und der Krankenwagen die rote Ampel, wenn es sich um einen Notfall handelt?

Ja, in vielen Ländern dürfen Polizeiautos und Krankenwagen im Notfall rote Ampeln überqueren. Denn sie müssen so schnell wie möglich am Unfallort sein und das Warten auf grünes Licht könnte sie verzögern. Dennoch müssen sie dabei mit Vorsicht und Rücksicht auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vorgehen.

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise im Fall eines Schulbusses oder eines Fußgängers auf einem Zebrastreifen. In diesen Fällen müssen sogar Polizeiautos und Krankenwagen auf grünes Licht warten, bevor sie weiterfahren können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Vorschriften zum Einsatz roter Ampeln durch Polizei und Krankenwagen von Land zu Land und sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein können. Daher ist es immer am besten, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu konsultieren, um die spezifischen Regeln in Ihrer Region zu ermitteln.

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