1. Diagnose: Der Patient sollte klar und verständlich über seinen Gesundheitszustand oder seine Diagnose informiert werden. Dazu gehört die Erläuterung der Art der Krankheit, ihrer Symptome und ihrer Prognose.
2. Behandlungsoptionen: Dem Patienten sollte eine ausführliche Erläuterung aller verfügbaren Behandlungsoptionen einschließlich ihrer Vorteile, Risiken und möglichen Komplikationen gegeben werden. Dies sollte sowohl invasive als auch nicht-invasive Behandlungen sowie alternative oder experimentelle Therapien umfassen.
3. Risiken und Vorteile: Der Patient sollte über die Risiken und Vorteile jeder Behandlungsoption aufgeklärt werden. Dazu gehören die Erfolgswahrscheinlichkeit, mögliche Nebenwirkungen und die Möglichkeit langfristiger Komplikationen.
4. Alternativen zur Behandlung: Der Patient sollte über eventuell verfügbare alternative Behandlungsmöglichkeiten sowie über die möglichen Folgen einer Nichtbehandlung informiert werden.
5. Prognose: Dem Patienten sollte eine Einschätzung seiner Prognose gegeben werden, einschließlich seiner Heilungschancen, der Möglichkeit langfristiger Komplikationen und der Auswirkungen der Erkrankung auf seine Lebensqualität.
6. Kosten: Der Patient sollte über die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Behandlung informiert werden, einschließlich etwaiger Selbstbeteiligungen oder Zuzahlungen.
7. Recht auf Ablehnung: Der Patient sollte darüber informiert werden, dass er das Recht hat, jede empfohlene Behandlung abzulehnen, und dass seine Entscheidung respektiert wird.
8. Möglichkeit, Fragen zu stellen: Dem Patienten sollte ausreichend Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu seinem Zustand, der vorgeschlagenen Behandlung und etwaigen anderen Bedenken zu stellen.
Für den Gesundheitsdienstleister ist es wichtig sicherzustellen, dass der Patient die bereitgestellten Informationen versteht und in der Lage ist, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dies kann die Verwendung einer einfachen Sprache, die Bereitstellung schriftlicher Materialien oder die Möglichkeit umfassen, dass der Patient die Behandlungsoptionen mit seiner Familie oder seinen Betreuern besprechen kann.
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