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Was sind die Definitionen von Barrierefreiheit in Bezug auf Krankenakten?

Es gibt zwei primäre Definitionen von Zugänglichkeit in Bezug auf Krankenakten:

1. Physische Zugänglichkeit: Damit ist die Leichtigkeit gemeint, mit der Patienten physisch auf ihre Krankenakten zugreifen können. Dazu gehören Faktoren wie:

- Der Speicherort der Aufzeichnungen (z. B. werden sie vor Ort oder extern gespeichert?)

- Die Öffnungszeiten der Aktenabteilung

- Die Verfügbarkeit von Parkplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln

- Die einfache Navigation in der Aktenabteilung

- Die Möglichkeit, Kopien von Aufzeichnungen zu erhalten

2. Informationszugänglichkeit: Damit ist die Leichtigkeit gemeint, mit der Patienten ihre Krankenakten verstehen können. Dazu gehören Faktoren wie:

- Die Verwendung einer klaren und prägnanten Sprache

- Die logische Organisation der Aufzeichnungen

- Die Verfügbarkeit von Erklärungen zu medizinischen Fachbegriffen und Abkürzungen

- Die Bereitstellung von Zusammenfassungen der Aufzeichnungen

- Die Fähigkeit, Fragen zu den Aufzeichnungen zu stellen und klare und verständliche Antworten zu erhalten

Sowohl die physische als auch die informationelle Zugänglichkeit sind wichtig, um sicherzustellen, dass Patienten über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen.

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