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Sind diagnostische Tests durch FMLA abgedeckt?

Ja, diagnostische Tests fallen unter das Family and Medical Leave Act (FMLA). Beim FMLA handelt es sich um ein Bundesgesetz, das es berechtigten Arbeitnehmern erlaubt, aus bestimmten medizinischen Gründen arbeitsplatzgeschützten, unbezahlten Urlaub zu nehmen, einschließlich ihres eigenen schwerwiegenden Gesundheitszustands oder der Pflege eines Familienmitglieds mit einem schwerwiegenden Gesundheitszustand.

Diagnostische Tests gelten als Teil des Behandlungsprozesses für einen schwerwiegenden Gesundheitszustand und fallen daher unter das FMLA. Dazu gehören Tests, die zur Feststellung der Ursache einer Erkrankung erforderlich sind, sowie Tests, die zur Überwachung des Fortschritts einer Erkrankung erforderlich sind.

Wenn Sie sich für einen Diagnosetest eine Auszeit von der Arbeit nehmen müssen, haben Sie Anspruch auf FMLA-Urlaub. Sie müssen Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihren Urlaubsbedarf informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die den Urlaubsbedarf belegt. Ihr Arbeitgeber muss dann Ihrem Antrag auf Urlaub stattgeben und darf keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie ergreifen, wenn Sie Urlaub nehmen.

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