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Können Krankenakten unter keinen Umständen ohne die schriftliche Zustimmung des Patienten herausgegeben werden?

FALSCH. Medizinische Unterlagen können unter bestimmten Umständen ohne die schriftliche Zustimmung des Patienten herausgegeben werden. Beispielsweise können Krankenakten an einen Gesundheitsdienstleister weitergegeben werden, der den Patienten behandelt, an einen Polizeibeamten, der ein Verbrechen untersucht, oder an eine öffentliche Gesundheitsbehörde, die einen Krankheitsausbruch untersucht.

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