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Welche Verjährungsfristen gelten für Krankenakten?

Die Verjährungsfristen für Krankenakten variieren je nach Bundesstaat. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen ärztlicher Kunstfehler jedoch zwei Jahre ab dem Datum der Verletzung bzw. ab dem Datum, an dem der Patient die Verletzung hätte bemerken müssen. In einigen Staaten gibt es auch eine „Discovery-Regel“, was bedeutet, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Patient die Verletzung entdeckt oder hätte entdecken müssen.

Die Verjährungsfrist für Krankenakten ist wichtig, da sie die Zeitspanne bestimmt, die ein Patient für die Geltendmachung eines Anspruchs wegen ärztlicher Kunstfehler hat. Wenn der Patient seinen Anspruch nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend macht, verliert er sein Klagerecht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für Krankenakten je nach Art des eingereichten Anspruchs unterschiedlich sein kann. Beispielsweise kann die Verjährungsfrist für einen Anspruch wegen widerrechtlicher Tötung anders sein als die Verjährungsfrist für einen Anspruch wegen Personenschaden.

Wenn Sie erwägen, eine Klage wegen ärztlicher Kunstfehler einzureichen, ist es wichtig, so bald wie möglich mit einem Anwalt zu sprechen, um die geltende Verjährungsfrist festzulegen.

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