Nein, um einer Wohnungseigentumsgemeinschaft anzugehören, müssen Sie Eigentümer einer Wohneinheit innerhalb der Wohnungseigentumsanlage sein. Der Wohnungseigentumsverband ist für die Verwaltung der Gemeinschaftsbereiche und Einrichtungen des Komplexes sowie für die Durchsetzung der Gemeinschaftsregeln und -vorschriften verantwortlich. Als Wohnungseigentümer sind Sie automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und zur Zahlung von Verbandsbeiträgen sowie zur Einhaltung der maßgeblichen Dokumente verpflichtet.