Laut ADA ist ein Diensttier ein Hund, der individuell darauf trainiert wird, Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen. Assistenztiere sind keine Haustiere und gelten nicht als Haustiere.
Assistenztiere sind an öffentlichen Orten und in lizenzierten Gruppenunterkünften erlaubt, einschließlich Gruppenunterkünften für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen, die Assistenztiere nutzen, müssen die Möglichkeit haben, das Tier bei sich im Gruppenheim zu behalten, unabhängig von der Größe oder Art des Gruppenheims.
Gruppenheime müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen, die Assistenztiere nutzen, unterzubringen. Dazu kann die Bereitstellung eines Platzes für das Tier zum Schlafen und Fressen sowie der Zugang zu Außenbereichen gehören.
Wenn Sie eine Person mit einer Behinderung sind, die ein Assistenztier nutzt, sollten Sie sich im Voraus mit der Wohngruppe in Verbindung setzen, um eventuell erforderliche Unterbringungsmöglichkeiten zu besprechen.
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