1. Kontaktieren Sie die örtliche Wohnungsbehörde.
Die Wohnungsbehörde kann Ihre Mieteinheit inspizieren und Ihrem Vermieter einen Verstoß anzeigen, wenn sich herausstellt, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist.
2. Kontaktieren Sie Ihr örtliches Gesundheitsamt.
Auch das Gesundheitsamt kann das Schimmelproblem untersuchen und Ihrem Vermieter einen Auftrag zur Beseitigung erteilen.
3. Reichen Sie eine Beschwerde beim Better Business Bureau (BBB) ein.
Die BBB vermittelt Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen und kann Ihnen möglicherweise dabei helfen, eine Lösung mit Ihrem Vermieter zu finden.
4. Kontaktieren Sie die Generalstaatsanwaltschaft Ihres Staates .
Die Generalstaatsanwaltschaft kann möglicherweise rechtliche Schritte gegen Ihren Vermieter einleiten, wenn dieser sich weigert, das Schimmelproblem zu beheben.
5. Möglicherweise können Sie Ihre Miete auch einbehalten, bis das Schimmelproblem behoben ist.
Dies ist jedoch ein rechtlicher Prozess, der von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Informieren Sie sich unbedingt über die Gesetze Ihres Staates, beispielsweise über das Vermieter-Mieter-Gesetz, bevor Sie sich dazu entschließen, Ihre Miete einzubehalten.
Wenn Sie mit Ihrem Vermieter keine Einigung erzielen können, müssen Sie möglicherweise aus Ihrer Mieteinheit ausziehen.
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