Unter HIPAA-Vorschriften sind medizinisches Personal erforderlich, um die Berechtigung eines Patienten schriftlich an seine medizinischen Aufzeichnungen ansehen zu erhalten. Diese Forderung ist an Ort und Stelle , um die Vertraulichkeit des Patienten zu schützen und die Anzahl von Pflegepersonal in der Lage, Datensätze anzeigen zu begrenzen. Ausnahmen von dieser Voraussetzung gelten , wenn eine Ärztin hat einen medizinisch relevanten Grund, Aufzeichnungen eines Patienten wie einer Notaufnahme Einstellung , bei der Diagnose einer aktuellen Krankheit ansehen , die Überprüfung auf mögliche medizinische Allergien, oder wenn der Patient arbeitsunfähig und nicht in der Lage zu geben, andere wichtige Informationen im Zusammenhang mit seiner Krankengeschichte .
Elements of Authorization
Anträge auf Genehmigung zur Patientenakten sehen sind erforderlich, um detaillierte Beschreibungen über die spezifischen medizinischen Informationen enthalten verwendet und bekannt gemacht werden , an die die Informationen des Patienten offenbart werden , den Zweck für die Offenlegung von medizinischen Informationen und ein Verfallsdatum , nach der die medizinische Einrichtung nicht mehr Berechtigung , um die Informationen anzuzeigen. Die Genehmigung kann nicht als Bedingung für die medizinische Behandlung oder die Gewährung medizinischer Versorgung verwendet werden.
Authorization Versus Zustimmung
HIPAA Privacy Rule erlaubt dachte Gesundheits Unternehmen , ein System zu erhalten Zustimmung des Patienten zu medizinischen Aufzeichnungen , die am besten zu ihnen passt Entwurfsansicht. Nach Angaben des US Department of Health and Human Services , die Zustimmung des Patienten , Aufzeichnungen ansehen kann mündlich bei der Betrachtung der medizinischen Unterlagen gegeben werden im normalen Rahmen der Diagnose und Behandlung einer Krankheit oder Verletzung. Autorisierung ist notwendig, zu jeder Zeit des Patientenakte übertragen oder an eine dritte Partei angesehen , die Krankenkassen und Dritte medizinischen Abrechnungs- Unternehmen umfassen kann.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften