„Bedienerausbildung“ bedeutet, dass der Fahrer eine staatlich anerkannte Fahrerausbildung abgeschlossen hat. In einigen Ländern kann dies eine Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins sein, insbesondere für jüngere Fahrer.
„Betreibervermerk“ bezieht sich auf eine zusätzliche Qualifikation oder Autorisierung, die der Fahrer erworben hat, beispielsweise einen gewerblichen Führerschein (CDL) für den Betrieb bestimmter Fahrzeugtypen, beispielsweise großer Lkw oder Busse.
Die tatsächliche Bedeutung von „OE“ auf einem Führerschein kann je nach der jeweiligen Gerichtsbarkeit und den Richtlinien der ausstellenden Behörde variieren. Genauere Informationen finden Sie daher am besten im offiziellen Führerscheinhandbuch oder auf der Website des betreffenden Staates.
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