Es kann nicht garantiert werden, dass bei einem gestürzten Patienten eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt wird, auch wenn er die Notrufnummer 911 gerufen hat. Die Entscheidung zur Durchführung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung hängt vom Zustand des Patienten und davon ab, ob er sich in einem Herzstillstand befindet. Rettungskräfte beurteilen die Vitalfunktionen des Patienten und legen die geeignete Vorgehensweise fest.