Es gibt keinen spezifischen CPT-Code für Ohrlochstechen bei Säuglingen. CPT-Codes werden zur Meldung medizinischer Verfahren und Dienstleistungen verwendet, die von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften durchgeführt werden. Ohrlochstechen gelten im Allgemeinen als kosmetischer Eingriff und werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen.