Nein, in den meisten Gerichtsbarkeiten können Sie wegen eines Selbstmordversuchs nicht verhaftet werden. Selbstmord gilt im Allgemeinen nicht als Straftat. Allerdings können Personen zu ihrer eigenen Sicherheit unfreiwillig ins Krankenhaus eingeliefert werden, wenn sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen oder wenn sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.