Im Allgemeinen haben Sie Anspruch auf Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, wenn Sie aufgrund einer arbeitsbedingten Verletzung nicht arbeiten können. Diese Leistungen werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, z. B. bis die maximale gesundheitliche Besserung erreicht ist oder Sie wieder arbeiten können. Während Sie Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit beziehen, müssen Sie möglicherweise regelmäßige Arzttermine wahrnehmen und den von Ihrem Arzt verordneten Behandlungsplan befolgen.
Wenn Ihr Arzt Ihre Arbeitstätigkeit einschränkt, können Sie möglicherweise eine andere Beschäftigung finden, die Ihren Einschränkungen entspricht. Wenn Sie beispielsweise nicht in der Lage sind, schwere Gegenstände zu heben, können Sie möglicherweise einen Job finden, der kein schweres Heben erfordert.
Wenn Sie eine andere Anstellung finden, während Ihr Arbeitsunfallanspruch anhängig ist, ist es wichtig, dass Sie dies Ihrer Arbeitsunfallversicherungsgesellschaft mitteilen. Ihre Leistungen können beeinträchtigt werden, wenn Sie die Versicherungsgesellschaft nicht benachrichtigen.
Es ist auch wichtig, mit einem Anwalt zu sprechen, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten haben. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, sich im Arbeitnehmerentschädigungssystem zurechtzufinden und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
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