Home alternative Medizin Bites Stings Krebs AGB -Behandlungen Zahngesundheit Diät Ernährung Family Health Healthcare Industrie Mental Health Öffentliche Gesundheit, Sicherheit Operationen Operationen
|  | Gesundheitswissenschaften >  | Öffentliche Gesundheit, Sicherheit | Arbeitssicherheit

Bei welcher Temperatur kann man in Alberta die Arbeit verweigern?

In Alberta gibt es keine spezifische Gesetzgebung, die eine Temperatur festlegt, bei der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern können. Das Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (OHSA) verlangt jedoch von Arbeitgebern, für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu sorgen, und dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die Temperatur keine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellt.

Was eine gefährliche Temperatur darstellt, kann je nach Art der Arbeit, der Art des Arbeitsplatzes und dem einzelnen Arbeitnehmer variieren. Beispielsweise könnte eine zu hohe oder zu niedrige Temperatur für Arbeiter gefährlich sein, die im Freien oder unter extremen Bedingungen arbeiten, etwa in einer Fabrik oder in einer Tiefkühltruhe.

Wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass die Temperatur an seinem Arbeitsplatz eine Gefahr für seine Gesundheit oder Sicherheit darstellt, hat er das Recht, die Arbeit zu verweigern. Allerdings müssen sie zunächst versuchen, das Problem mit ihrem Arbeitgeber zu klären. Wenn dies nicht möglich ist, können sie eine Beschwerde beim Alberta Occupational Health and Safety (OHS) Code einreichen.

Der Arbeitsschutzkodex wird dann die Beschwerde untersuchen und feststellen, ob die Temperatur am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellt. Wenn der Arbeitsschutzkodex feststellt, dass die Temperatur eine Gefahr darstellt, kann er den Arbeitgeber anweisen, Maßnahmen zur Behebung der Situation zu ergreifen.

Hier sind einige Tipps, wie Sie bei extremen Temperaturen sicher bleiben:

* Trinken Sie viel Flüssigkeit, insbesondere Wasser.

* Tragen Sie lockere, leichte Kleidung.

* Machen Sie Pausen im Schatten oder drinnen.

* Vermeiden Sie anstrengende Aktivitäten.

* Wenn Sie Benommenheit, Schwindel oder Übelkeit verspüren, hören Sie auf, was Sie gerade tun, und ruhen Sie sich an einem kühlen Ort aus.

* Wenn bei Ihnen Symptome eines Hitzschlags auftreten, wie z. B. Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit oder Krampfanfälle, rufen Sie sofort 911 an.

logo

www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften