Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von grobem Fehlverhalten je nach den konkreten Umständen und dem Arbeitsvertrag variieren kann. Typischerweise handelt es sich bei grobem Fehlverhalten um Handlungen wie Diebstahl, Betrug, Gewalt, schwerwiegende Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder um Verhaltensweisen, die den Ruf oder das Geschäft des Arbeitgebers ernsthaft schädigen. Wenn der Arbeitgeber berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass Sie grobes Fehlverhalten begangen haben, kann er auch während Ihres Krankheitsurlaubs Disziplinarverfahren einleiten.
Während des Disziplinarverfahrens haben Sie die Möglichkeit, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und etwaige mildernde Umstände vorzulegen. Kommt der Arbeitgeber zu dem Schluss, dass Sie tatsächlich grobes Fehlverhalten begangen haben, kann er Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, auch wenn Sie sich noch im Krankheitsurlaub befinden. Es ist jedoch wichtig, die örtlichen Arbeitsgesetze und Unternehmensrichtlinien zu konsultieren, um die spezifischen Verfahren und Schutzmaßnahmen zu verstehen.
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