Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn der Fußgänger beispielsweise Hausfriedensbruch begangen hat oder sich auf andere Weise in einer Weise verhalten hat, die zum Unfall beigetragen hat, kann Midas nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann Midas nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Mitarbeiter nicht im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gehandelt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze zur Haftung bei Fußgängerunfällen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, mit einem Anwalt zu sprechen, wenn Sie bei einem Fußgängerunfall verletzt wurden, um Ihre gesetzlichen Rechte abzuklären.
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