Nach Angaben der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern am Ende des Arbeitstages ausreichend Zeit zum Händewaschen zu geben. Insbesondere legt die OSHA fest, dass Arbeitgeber „geeignete Einrichtungen zum Waschen der Haut von Arbeitnehmern, die schädlichen Substanzen ausgesetzt sind … vor Beendigung der täglichen Arbeit“ bereitstellen müssen. Das bedeutet, dass den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich die Hände zu waschen, bevor sie den Arbeitsplatz verlassen, unabhängig davon, ob sie zuerst aus dem Dienst gehen oder nicht.