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Was ist der grundlegende Unterschied zwischen einem Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten für die Sicherheit der Arbeitnehmer?

Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter

* Wird von den Mitarbeitern gewählt, um ihre Interessen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen zu vertreten.

* Hat das Recht:

* Inspizieren Sie den Arbeitsplatz und identifizieren Sie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

* Untersuchen Sie Unfälle und geben Sie Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle.

* Vertretung der Mitarbeiter bei Gesprächen mit dem Management über Gesundheits- und Sicherheitsfragen.

* Erhalten Sie Informationen und Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit.

* Muss:

* Handeln Sie im besten Interesse aller Mitarbeiter.

* Behandeln Sie alle Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben erhalten, vertraulich.

Beauftragter für Arbeitssicherheit

* Vom Arbeitgeber ernannt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.

* Hat die Verantwortung:

* Überwachen Sie den Arbeitsplatz und identifizieren Sie Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

* Melden Sie potenzielle Sicherheitsprobleme dem Management.

* Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und -verfahren.

* Führen Sie Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter durch.

* Untersuchen Sie Unfälle und geben Sie Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle.

* Darf nicht:

* Handeln Sie im besten Interesse eines bestimmten Mitarbeiters oder einer bestimmten Gruppe von Mitarbeitern.

* Behandeln Sie alle Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben erhalten, vertraulich.

Der grundlegende Unterschied zwischen einem Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten für die Sicherheit der Arbeitnehmer besteht darin, dass ersterer von den Arbeitnehmern gewählt wird, um ihre Interessen zu vertreten, während letzterer vom Arbeitgeber ernannt wird, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dieser Statusunterschied verleiht den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten mehr Unabhängigkeit und Autonomie in ihrer Rolle, da sie dem Arbeitgeber nicht in der gleichen Weise verpflichtet sind wie die Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer.

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