Grundsätzlich sind Personen, die wegen bestimmter Straftaten, wie zum Beispiel Gewaltverbrechen oder Drogendelikten, verurteilt wurden, nicht berechtigt, in Gesundheitsberufen zu arbeiten. Bestimmte gewaltfreie Straftaten schließen eine Person jedoch nicht automatisch von der Arbeit im Gesundheitswesen aus, wenn sie andere Voraussetzungen erfüllt.
Beispielsweise können Personen mit bestimmten Verurteilungen wegen einer Straftat Anspruch auf eine Zulassung oder Anstellung im Gesundheitswesen haben, wenn sie:
- Ihre Strafe, einschließlich etwaiger Bewährungs- oder Bewährungsstrafen, abgesessen haben.
- Haben seit ihrer Verurteilung gutes Benehmen und Rehabilitation gezeigt.
- Sie haben eine Rehabilitationsbescheinigung vom Georgia Board of Pardons and Paroles erhalten.
Darüber hinaus können Arbeitgeber im Gesundheitswesen bei der Beurteilung eines Bewerbers mit einer kriminellen Vorgeschichte Faktoren wie die Art und Schwere des Verbrechens, den beruflichen Werdegang und die Qualifikationen der Person sowie alle zum Nachweis der Rehabilitation unternommenen Schritte berücksichtigen.
Da die Vorschriften für die Beschäftigung im Gesundheitswesen für Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen komplex sein können und sich ändern können, ist es wichtig, sich an das Georgia Board of Nursing oder eine andere zuständige Zulassungsbehörde für den jeweiligen Gesundheitsberuf zu wenden, um die Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren festzulegen.
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