Arbeitgeber haben die Fürsorgepflicht, ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Dazu gehört auch, sie vor der Ansteckungsgefahr durch ansteckende Krankheiten zu schützen. Kopfläuse sind eine hoch ansteckende parasitäre Infektion, die leicht von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt oder durch das Teilen persönlicher Gegenstände wie Kämme und Bürsten übertragen werden kann.
Wenn Sie sich weigern, zur Arbeit zu gehen, setzen Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Kollegen der Gefahr aus, sich mit Kopfläusen zu infizieren. Dies könnte möglicherweise zu einer Reihe von Problemen führen, darunter:
- Produktivitätseinbußen aufgrund von Krankheitsausfällen der Mitarbeiter
- Erhöhte Fehlzeiten
- Verminderte Moral
- Rufschädigung des Unternehmens
In manchen Fällen kann es sogar zu einer Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers kommen, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz mit Kopfläusen infiziert und dadurch erkrankt.
Aus diesen Gründen verlangen die meisten Arbeitgeber von Mitarbeitern, die Kopfläuse haben, von der Arbeit fernzubleiben, bis sie behandelt wurden und nicht mehr ansteckend sind. Wenn Sie sich weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, hat Ihr Arbeitgeber möglicherweise das gesetzliche Recht, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Denken Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber nicht versucht, Sie dafür zu bestrafen, dass Sie Kopfläuse haben. Sie versuchen lediglich, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Indem Sie mit Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten und dessen Anweisungen befolgen, können Sie dazu beitragen, die Ausbreitung dieser ansteckenden Infektion zu verhindern und sich und Ihre Kollegen vor Schaden zu schützen.
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