Krankheitsurlaub und Arbeitsunfähigkeit gelten beide als Arbeitszeitplanleistungen. Der Krankenstand ermöglicht es Mitarbeitern, sich von der Arbeit freizustellen, wenn sie krank oder verletzt sind, während die Erwerbsunfähigkeit finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter bietet, die aufgrund einer längeren Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind.