Zu den Arbeitsschutzpraktiken gehören die Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Gefahren am Arbeitsplatz, die Entwicklung und Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien und -programmen, die Bereitstellung von Schulungen und Schulungen für Arbeitnehmer sowie die Überwachung der Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften. Dazu gehört auch die Förderung einer positiven Sicherheitskultur innerhalb von Organisationen sowie die Förderung einer effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierungsbehörden, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind.
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