Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung und -kontrolle am Arbeitsplatz umfasst typischerweise die folgenden Schritte:
1. Gefahrenidentifizierung: Dazu gehört die Identifizierung aller potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz, wie z. B. physische Gefahren (z. B. Maschinen, Chemikalien, Stürze), chemische Gefahren (z. B. Dämpfe, Staub, Lösungsmittel), biologische Gefahren (z. B. Bakterien, Viren, Schimmel) und ergonomische Gefahren Gefahren (z. B. sich wiederholende Bewegungen, ungünstige Körperhaltungen).
2. Gefahrenbewertung: Dazu gehört die Beurteilung der Schwere jeder Gefahr und der Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Verletzungen oder Krankheiten führt. Zu den Faktoren, die berücksichtigt werden können, gehören die Art der Gefahr, die Anzahl der der Gefahr ausgesetzten Mitarbeiter sowie die Dauer und Häufigkeit der Exposition.
3. Gefahrenkontrolle: Dabei geht es um die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der identifizierten Gefahren. Zu den Kontrollmaßnahmen können technische Kontrollen (z. B. Installation von Maschinenschutzvorrichtungen, Verbesserung der Belüftung), administrative Kontrollen (z. B. Festlegung sicherer Arbeitsabläufe, Bereitstellung von Schulungen) und persönliche Schutzausrüstung (PSA) (z. B. Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen) gehören.
4. Überwachung und Bewertung: Dabei wird die Wirksamkeit der Gefahrenabwehrmaßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefährdungsbeurteilung und -kontrolle am Arbeitsplatz ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden sollte, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz für die Mitarbeiter sicher und gesund bleibt.
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