- Mitarbeiter bedrohen oder zwingen, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten
- Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität
- Weigerung, in gutem Glauben mit einer Gewerkschaft zu verhandeln
2. Diskriminierung von Mitarbeitern: LPNs sollten Mitarbeiter nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen diskriminieren. Dazu gehört:
- Weigerung, jemanden aufgrund seiner geschützten Eigenschaften einzustellen
- Jemanden wegen seiner geschützten Eigenschaft entlassen
- Jemanden aufgrund seiner geschützten Eigenschaft belästigen
3. Ausspionieren von Mitarbeitern: LPNs sollten keine Mitarbeiter ausspionieren oder sich an anderen Überwachungsaktivitäten beteiligen, die darauf abzielen, Mitarbeiter einzuschüchtern oder zu belästigen. Dazu gehört:
- Überwachung von Mitarbeitergesprächen oder E-Mails
- Mitarbeitern folgen
- Verwendung versteckter Kameras oder Aufnahmegeräte zur Aufzeichnung von Mitarbeiteraktivitäten
4. Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter: LPNs sollten keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter ergreifen, die ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen, etwa das Recht, sich über unlautere Arbeitspraktiken zu beschweren oder eine Klage gegen einen Arbeitgeber einzureichen. Dazu gehört:
- Entlassung von Mitarbeitern, weil sie sich über unfaire Arbeitspraktiken beschwert haben
- Degradierung von Mitarbeitern wegen Einreichung einer Klage
- Weigerung, Mitarbeiter zu befördern, die ihre gesetzlichen Rechte ausgeübt haben
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften