Dieser Abschnitt enthält Anleitungen zum Anlagenbau, Bewegung , Sicherheit und Ausbildung für Aufstiegsanlagen . Absatz ( b) (2 ) ( ii) heißt es: " Nur autorisierte Personen haben eine Seilbahn zu betreiben. "
29 CFR 1.926,32
diesem Abschnitt werden Definitionen. Absatz ( d) beschreibt eine autorisierte Person als " eine Person zugelassen oder von seinem Arbeitgeber , um eine bestimmte Art von Aufgabe oder Aufgaben durchzuführen oder an einer bestimmten Stelle oder Stellen auf der Baustelle sein."
29 CFR 1926,269
Beim Aufstiegsanlagen sind um einen elektrischen Gefahren, zB elektrische Leitungen verwendet werden , muss der Betreiber gemäß § 1926,269 geschult werden. Absatz ( p) ( 4) beschreibt diesen Bereich .
29 CFR 1.926,21
diesem Abschnitt werden allgemeine Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen . Absatz ( b ) (2) heißt es: " Der Arbeitgeber hat jeden Mitarbeiter in der Erkennung und Vermeidung von unsicheren Bedingungen und den für seine Arbeitsumgebung zu kontrollieren oder von Gefahren oder andere Exposition von Krankheit oder Verletzung zu beseitigen Vorschriften zu unterweisen. "
29 CFR 1.926,20
Absatz ( b) (4 ) heißt es: " Der Arbeitgeber muss nur die Mitarbeiter durch Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert, um Geräte und Maschinen zu bedienen, zu ermöglichen. "
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