Das Sorgerecht für Kinder im Zusammenhang mit der Mitnahme eines minderjährigen Kindes auf eine Reise außerhalb des Staates verpflichtet die reisenden Eltern dem anderen einen angemessen detaillierten Reiseverlauf vorzulegen. Der Elternteil der nicht an der Reise teilnimmt muss im Allgemeinen den geplanten Verlauf der Reise sowie grundlegende Informationen darüber kennen wie er im Notfall oder zu einem anderen vernünftigen Zweck mit dem reisenden Elternteil oder Kind Kontakt aufnehmen kann br>
Die Einwilligung des nicht reisenden Elternteils erstreckt sich nur auf die spezifischen Reisepläne die im Dokument selbst besprochen und umrissen sind. Wenn der reisende Elternteil das Kind nicht wie vereinbart in den Staat zurückbringt verletzt das Verhalten die Rechte des anderen Elternteils die mit dem Kind verbunden sind. Dieser Elternteil kann die Vollstreckung der bestehenden Sorgerechtsanordnung und Sanktionen gegen den straffälligen Elternteil beantragen. Laut Gesetz umfassen diese Sanktionen eine Änderung der bestehenden Sorgerechtsregelung oder eine Aussetzung des Aufenthaltsrechts der reisenden Eltern je nachdem welche Eltern gegenwärtig das Sorgerecht behalten. Laut der Cornell University Law School kann das Gericht eine Feststellung treffen die den Elternteil verachtet
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