Wer entscheidet? Nach Angaben von NOLO einer Website die eine der größten Bibliotheken verbraucherfreundlicher rechtlicher Informationen im Internet bietet teilen sich die Eltern die Entscheidungsverantwortung für ihre Kinder. Beide Elternteile haben das Recht an Entscheidungen beteiligt zu werden wer ihre Kinder in ihrer Abwesenheit überwacht - ein privater Babysitter eine Kindertagesstätte oder eine Einrichtung für die Betreuung nach der Schule. Im besten Fall sollten die Eltern in der Lage sein eine Vereinbarung zu treffen die beide Parteien für geeignet halten. Laut den Experten von MyFamilyLaw.com hat ein nicht informierter Elternteil das Recht die Kinderbetreuung abzubrechen wenn ein Elternteil ein Kind ohne Rücksprache mit einem Dritten betreut und kann beim Gericht einen Antrag stellen da dies nicht vereinbart wurde .
Wer muss bezahlen?
In den meisten Fällen impliziert die doppelte Sorgerechtsentscheidung eine gleiche Aufteilung aller Verantwortlichkeiten einschließlich der finanziellen Verantwortlichkeiten so die Vereinigung der Familien- und Schlichtungsgerichte. Im ursprünglichen Erziehungsplan sollten sich die Eltern ausdrücklich mit der Aufteilung der Kosten für die Kinderbetreuung befassen. Die Bezahlung der Kinderbetreuung in Notfällen oder in alltäglichen Situationen liegt jedoch in der Verantwortung des Elternteils der das Kind zur Zeit hat. Wenn ein Elternteil beispielsweise an einem Wochenende zur Arbeit gerufen wird an dem es Kinder hat und einen Babysitter einstellen muss kann es nicht erwarten dass der andere Elternteil die Hälfte der Kosten für den Babysitter bezahlt.
Who Can Pick Kids Up?
Die Frage ob Kinder aus Kinderbetreuungseinrichtungen für Eltern freigelassen werden hängt von der Art des Sorgerechts ab. Wie vom Child Care Law Center vorgeschlagen sollten Eltern Kopien aller rechtlichen Dokumente zum Sorgerecht vorlegen einschließlich der Zeitpläne für die Elternschaft um Einzelheiten und Spezifikationen für Kinderbetreuungseinrichtungen zu klären. Wenn das doppelte Sorgerecht nur das physische Sorgerecht ist hat im Vergleich zum physischen Sorgerecht und zum gesetzlichen Sorgerecht nur der Elternteil der sich zum fraglichen Zeitpunkt im physischen Sorgerecht befindet das Recht Entscheidungen über die Abholung des Kindes zu treffen. Während der andere Elternteil möglicherweise persönliche Einwände dagegen hat wer sein Kind aufnimmt - zum Beispiel im Falle eines Lebensgefährten oder eines Familienmitglieds eines Ex - sind die Kinderbetreuungseinrichtungen gesetzlich verpflichtet Kinder an eine Person abzugeben solange er es ist in der Liste der autorisierten Abholer aufgeführt. In Fällen des gemeinsamen Sorgerechts können beide Elternteile entscheiden wer ihre Kinder aus der Kindertagesstätte abholen darf.
Was zu beachten ist
Bei Entscheidungen über die Kinderbetreuung sowie bei allen anderen Entscheidungen Bei der doppelten Sorgerechtsregelung sollten Eltern zuerst das Wohl ihrer Kinder im Auge behalten. Oftmals sind Eltern in gemeinsamen Sorgerechtssituationen besorgt über ihre Verachtung gegenüber der anderen Person und vergessen dass das Wohlergehen ihrer Kinder das Wichtigste sein sollte. Eltern sollten sich nach besten Kräften bemühen miteinander zu kooperieren wenn auch nur um einen Teil der Belastung für ihre Kinder zu verringern
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