Konservatorium und Besuchsrecht
Um das Besuchsrecht zu verstehen ist es wichtig Beachten Sie wie sie in eine konservatorische Vereinbarung passen. Laut Gesetz wird das Wort "Konservatorium" anstelle von "Sorgerecht" verwendet obwohl sie die gleiche Bedeutung haben. Das "Sorgerecht" das das Recht eines Elternteils oder beider Elternteile betrifft rechtliche Entscheidungen für ein minderjähriges Kind zu treffen wird als "Verwalten der Aufsicht" bezeichnet. Der Begriff "Sorgerecht" ist gleichbedeutend mit "Possessory Conservatorship".
Obwohl im Bundesstaat Texas eine gemeinsame Regelung angenommen wird wenn dies im besten Interesse des Kindes liegt heißt es im Gesetz weiter dass dies nicht der Fall ist garantieren dass Sie und die Mutter des Kindes die Zeit mit dem Kind gleichermaßen teilen. Der Elternteil der die meiste Zeit das Kind hat und den Hauptwohnsitz des Kindes zur Verfügung stellt wird als "Erziehungsberechtigter" bezeichnet. Im Allgemeinen hat der nicht betreuende Elternteil - dies kann der Vater des Kindes sein - das Besuchsrecht. "Heimsuchung" bezieht sich lediglich auf die Zeit die Sie mit Ihrem Kind verbringen und auf den Zeitpunkt zu dem diese Zeit verstrichen ist.
Pläne für Eltern und Heimsuchung
Wenn Sie ein nicht betreuender Elternteil sind entsprechen Ihre Besuchsrechte möglicherweise einem Standard Besitzordnung die im texanischen Family Code festgelegt ist - aber nicht unbedingt. Es ist hilfreich sich die Standardbesitzordnung als "Standardeinstellung" vorzustellen auf die sich Gerichte stützen wenn keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und der Mutter des Kindes getroffen wurde. In Texas werden Eltern dazu ermutigt einen Erziehungsplan auszuarbeiten der die Art der von ihnen gewünschten Schutzvereinbarung sowie ihre spezifischen elterlichen Rechte und Pflichten beschreibt. Wenn Sie und die Mutter Ihres Kindes eine Einigung erzielen und das Gericht zustimmt dass Ihr Erziehungsplan im besten Interesse Ihres Kindes ist kann Ihr Besuchsplan erheblich von dem abweichen der in einer Standardbesitzverordnung beschrieben ist.
Standardbesitzverordnung
In einer Standardbesitzanordnung ist Ihr Besuchsplan als nicht betreutes Elternteil ziemlich genau definiert. Wenn Sie und die Mutter des Kindes innerhalb von 100 Meilen voneinander leben haben Sie Ihr Kind jedes erste dritte und fünfte Wochenende im Monat. Die Visitation beginnt um 18 Uhr. am Freitag und endet um 18.00 Uhr am Sonntag. Sie können Ihr Kind auch jeden Donnerstag ab 18:00 Uhr in Besitz nehmen. bis 20 Uhr Wenn Sie nicht in der Obhut eines Elternteils sind haben Sie im Sommer noch 30 Tage Zeit um sich mit Ihrem Kind zu beschäftigen.
Feiertage und besondere Anlässe
Der Besuch in den Ferien und in den Schulferien ist etwas verwirrender. Die Weihnachtsferien gliedern sich in zwei Teile: vom Schulabbruch bis zum 26. Dezember mittags; und von diesem Punkt bis zum Schulbeginn. Entweder Sie oder die Mutter des Kindes nehmen das Kind für den ersten Teil der Ferien und das andere Elternteil für den zweiten Teil. Im nächsten Jahr werden die Zeitpläne umgekehrt. Thanksgiving ist nicht in Teile geteilt sondern nach geraden und ungeraden Jahren. Sie können zum Beispiel an ungeraden Jahren während des Erntedankfests einen Besuch bei Ihrem Kind haben. Gleiches gilt für die Frühlingsferien.
Wenn Sie Ihr Kind am Vatertag noch nicht im Besitz haben können Sie es an diesem Tag sehen. Ebenso hat die Mutter des Kindes das Recht das Kind am Muttertag zu sehen auch wenn dieses Datum während Ihres Besuchsplans liegt. Jeder Elternteil der an seinem Geburtstag kein Kind im Besitz hat hat Anspruch darauf das Kind von 18.00 bis 20.00 Uhr zu sehen Ihre Besuchsrechte unter einer Standardbesitzordnung sind etwas unterschiedlich. Sie haben während eines Monats weniger Zugang zu Ihrem Kind. Dies wird jedoch durch eine längere Besuchszeit während der Sommer- und Schulferien ausgeglichen. Letztendlich richtet sich das Gericht nach dem was es für das Wohl Ihres Kindes hält. Beispielsweise können bei Neugeborenen und Säuglingen die noch stillen Ihre Besuchsrechte gekürzt werden bis das Kind drei Jahre alt ist. Wenn Sie Fragen zu Ihren Besuchsrechten als Vater haben oder Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rechte haben wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften