Eigentum
Einer der wichtigsten Aspekte einer Scheidung ist die Aufteilung des gemeinsam gehaltenen Eigentums die alles von einem Haus und Fahrzeugen bis zu Bankkonten Versicherungspolicen und Pensionskassen umfasst. Eine Minderheit von Staaten hat ein Gemeinschaftsrecht das dieses Verfahren vereinfacht. In Gemeindeeigentumsstaaten erhält jeder Ehegatte genau die Hälfte des Eheguts. In den meisten Bundesstaaten teilt ein Gericht das Eigentum jedoch nach dem was es für gerecht und in der jeweiligen Situation für gerecht hält. In diesen Staaten gibt es technisch gesehen keine Begrenzung was Sie verlangen können aber das endgültige Ergebnis wird größtenteils vom Ehegatten- und Staatsrecht bestimmt.
Schulden
Ein Teil der Aufteilung des Eigentums ist die Abtretung Schulden zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner. Während ein Gläubiger einen Ehegatten auch nach einer Scheidung für eine gemeinsam gehaltene Schuld pfänden kann können Sie Ihren Ehegatten bitten im Rahmen des Scheidungsverfahrens für bestimmte Schulden verantwortlich zu sein. In vielen Fällen reicht diese einfache Vereinbarung aus um verantwortungsbewusste Ehegatten zur fristgerechten Tilgung gemeinsamer Schulden zu bewegen. Durch die Aufteilung der Schulden während des Scheidungsprozesses haben Sie einen Rechtsweg um eine Erstattung von Ihrem Ehepartner zu erhalten wenn die Person nicht zahlt und der Gläubiger hinter Ihnen her ist.
Unterhalt
Ein weiterer beliebter Antrag während der Scheidung ist Unterhalt . Nach den Gesetzen des Staates sind Sie im Allgemeinen berechtigt den Lebensstil den Sie während der Ehe hatten fortzusetzen und Ihr Ehepartner muss Sie möglicherweise dafür bezahlen. In realistischer Hinsicht werden die Gerichte jedoch die Dauer der Ehe und Ihre Fähigkeit prüfen sich durch eine Anstellung zu finanzieren. Sie werden jedoch auch darüber nachdenken ob Behinderungen oder Verpflichtungen wie die Erziehung eines Kindes Sie am Arbeiten hindern oder ob Ihr Beitrag zur Ehe die Erwerbsfähigkeit Ihres Ehepartners erhöht.
Sorgerecht für Kinder
Eine äußerst heikle Scheidung Es geht darum wer das Sorgerecht für Kinder bekommt. Obwohl Sie das alleinige Sorgerecht beantragen können glauben die Gerichte im Allgemeinen dass ein Kind am besten versorgt wird wenn beide Elternteile Zugang haben. Sofern kein zwingender Grund vorliegt weshalb das gemeinsame Sorgerecht nicht gewährt werden sollte muss Ihrem Ehepartner von einem Gericht mindestens ein Teil des Zugangs gewährt werden. Sie können jedoch das Sorgerecht beantragen was Ihnen einen Großteil der körperlichen Zeit mit dem Kind einräumt und Ihren Ehepartner auf einen Besuch und ein Mindestmaß an Sorgerecht beschränkt. Das Sorgerecht bei dem es sich um das Recht handelt Entscheidungen darüber zu treffen wie und wo das Kind erzogen und erzogen werden soll wird in der Regel nach der Scheidung von beiden Elternteilen geteilt es sei denn es besteht ein wichtiger Grund das Sorgerecht eines Elternteils aufzuheben.
Kindergeld
Wenn Sie das Sorgerecht für ein Kind haben können Sie auch um Unterhalt bitten. In der Tat werden viele Staaten verlangen dass bei der Scheidung Unterhaltszahlungen für Kinder in Betracht gezogen werden und sie werden spezifische Richtlinien für ihre Berechnung bereitstellen. Während die Methode zur Bestimmung der Höhe des fälligen Kindergeldes unterschiedlich ist ist es üblich dass der nicht betreuende Elternteil seinen Anteil an den betreuenden Elternteil zahlt und der betreuende Elternteil seinen Anteil direkt als Kosten für die Bereitstellung der täglichen Betreuung zahlt. Die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder richtet sich in der Regel nach dem Einkommen beider Elternteile und den Kosten für die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen Versicherungen und anderen erforderlichen Gegenständen vorübergehende Verfügung in Bezug auf Scheidungsprobleme. Dies geschieht normalerweise in hart umkämpften Scheidungen um während der anstehenden Scheidung ein funktionsfähiges Umfeld zu schaffen. Zum Beispiel können Sie während des Scheidungsprozesses das Sorgerecht für das alleinige Kind beantragen während Ihr Ehepartner einen Anspruch darauf überwindet warum ihm das Sorgerecht nicht gewährt werden sollte. In ähnlicher Weise können Sie auch eine Schutzanordnung die auch als einstweilige Verfügung bezeichnet wird beantragen wenn Ihr Ehepartner während der Scheidung häusliche Gewalt gegen Sie oder die Kinder ausübt
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