Rufen Sie die Sozialversicherungsnummer des Kindes ab. Viele Versicherungsgesellschaften verlangen dies nicht sofort aber Sie werden es bald brauchen. Wie auf der Website des Democratic Policy Committee vom 21. März 2010 vermerkt schreibt das Gesetz über Patientenschutz und erschwingliche Pflege (PPACA) vor dass Versicherungsunternehmen Kinder bis zum Alter von 27 Jahren nach Wahl der Eltern krankenversichern.
Fragen Sie nach Unterlagen die Ihr Versicherungsträger möglicherweise benötigt. Beispielsweise müssen Sie möglicherweise ein Formular ausfüllen um das Kind anzumelden und Sie müssen möglicherweise Unterlagen zu Ihrer Ehe oder zur Statusänderung des Kindes vorlegen. Ihre Versicherungsgesellschaft leitet Sie möglicherweise zu einer Website weiter auf der Sie Kopien aller erforderlichen Formulare ausdrucken können.
Informieren Sie sich über den Versicherungsschutz des Plans. Fragen Sie nach wie Sie Anbieter finden die abgedeckt werden. Informieren Sie sich über Selbstbehalte und Zuzahlungen und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die zusätzliche Prämie für das Hinzufügen Ihres Stiefkinds erstellen. Das PPACA von 2010 verbietet es den Versicherern Kinder aufgrund bereits bestehender Bedingungen oder aufgrund bereits bestehender Bedingungen auszuschließen.
Füllen Sie die Unterlagen unverzüglich aus. Riskieren Sie nicht die spezielle Einschreibefrist zu verpassen.
Rufen Sie an und bestätigen Sie dass Ihre Versicherungsgesellschaft die Unterlagen erhalten und bearbeitet hat.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften