Staatliche Verordnung für Samenspender
Einige Staaten regeln die Verwendung von Samenspendern wobei bestimmte Patienten wie schwule Paare oder alleinstehende Frauen von der Verwendung von Samenspenderinnen ausgeschlossen sind oder dies verlangen Ein Arzt führt die Befruchtung gemäß der Menschenrechtskampagne durch. Alle 50 Staaten erkennen an dass ein anonymer Samenspender keine finanzielle oder sonstige gesetzliche Verpflichtung gegenüber Kindern hat die mit seinem Sperma geschaffen wurden. Wenn dem Empfänger der Samenspender bekannt ist können einige Staaten wie Pennsylvania und Utah dem Samenspender eine elterliche Verantwortung zuweisen. Colorado und New York haben die Bemühungen bekannter Samenspender unterstützt die sich um das Recht der Eltern bemühen. Wenn in Kalifornien Wisconsin und Ohio ein Arzt die Besamung mit einem bekannten Spender durchführt ist der bekannte Spender von jeglicher rechtlichen Verantwortung für die Nachkommen befreit.
Einige Bundesstaaten fordern auch ein spezifisches medizinisches Screening oder Testverfahren für potenzielle Spender Zusätzlich zu den Anforderungen des Bundes muss die Spermabank bestimmte Kriterien anwenden um zu bestimmen ob eine Person berechtigt ist Spermien zu spenden Spende Sperma unter seinem Mandat um die Übertragung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Ein potenzieller Samenspender muss gemäß eines von der FDA herausgegebenen Leitfadens drei Screening-Stufen bestehen einschließlich eines Fragebogens zur medizinischen Anamnese einer körperlichen Untersuchung und Bluttests für bestimmte Krankheiten. Nur wenn der anonyme Spender nachweislich keine Risikofaktoren für eine Krankheit aufweist und keine Anzeichen einer aktuellen Infektion vorliegen ist er berechtigt eine Probe zu spenden. Die FDA schreibt vor dass Samen von anonymen Spendern für mindestens 180 Tage in Quarantäne gestellt werden muss bis der Spender einen negativen erneuten Test durchführt bevor die Probe zur Verwendung freigegeben werden kann. Gemäß den Bundesvorschriften dürfen unter bestimmten Umständen nicht förderfähige bekannte Spender verwendet werden wenn bestimmte Kennzeichnungs- und andere Anforderungen zur Information des Empfängers eingehalten werden.
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