Verheiratet
Um sich als verheiratet zu identifizieren müssen Sie rechtmäßig von der zuständigen Behörde verheiratet gewesen sein oder mit Ihrem Partner zusammengelebt haben lang genug damit Ihre Beziehung in Abhängigkeit von den Gesetzen Ihres jeweiligen Staates als Ehe nach allgemeinem Recht angesehen werden kann. Die Seattle Times berichtet dass die Mitarbeiter der US-Volkszählung angewiesen wurden schwule und lesbische Langzeitpaare aufgrund der Ehegesetze des Common Law als "verheiratet" zu betrachten.
Separated
Als getrennt einzustufen Sie müssen noch verheiratet sein und dennoch an einem anderen Ort leben als Ihr Ehepartner. Das US Census Bureau stellt fest dass die Spezifikation für die Trennung 1950 zur US-Volkszählung hinzugefügt wurde. Wenn Sie und Ihr Ehepartner derzeit verheiratet sind keine Pläne zur Versöhnung haben oder auf die endgültige Scheidung warten werden Sie in Betracht gezogen Nach dem Volkszählungsgesetz getrennt.
Geschieden
Um als geschieden zu gelten wurde das Scheidungsverfahren zur Auflösung Ihrer Ehe mit Ihrem Ehepartner beendet und die Scheidung genehmigt. Auch wenn Sie derzeit mit einer neuen Person zusammenleben und diese Person noch nicht geheiratet haben werden Sie weiterhin als geschieden betrachtet.
Verwitwet
Der Begriff "verwitwet" gilt für alle Personen deren Ehepartner verstorben ist. Der Begriff "Witwe" gilt für weibliche Überlebende und "Witwer" gilt für männliche Überlebende. Die Universität von Wisconsin stellt fest dass eine verwitwete Person die schlechteste Gesundheitsstatistik aller Familienstände aufweist dies könnte jedoch daran liegen dass Witwen und Witwer in der Regel ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben. Wenn Ihr Ehepartner früh in Ihrer Beziehung gestorben ist und Sie noch nie wieder geheiratet haben gelten Sie bis zu Ihrer Wiederverheiratung als verwitwet.
Nie verheiratet
Eine Person die als "unverheiratet" oder "nie verheiratet" eingestuft ist ist einer der noch nie verheiratet war. Überprüfen Sie die Common-Law-Spezifikationen für den Staat in dem Sie leben da Sie möglicherweise als Common-Law-verheiratet gelten wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum mit einem langfristigen Partner zusammengelebt haben. Sie müssen Ihren Common Law-Partner nur dann in einer Volkszählung angeben wenn Sie dies möchten. Andernfalls werden Sie als nie verheiratet ausgewiesen.
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