Versicherbares Interesse der Familie
Der Abschluss einer Lebensversicherung für unmittelbare Familienmitglieder wie Ehepartner Kinder Eltern Geschwister Großeltern oder Enkelkinder ist in der Regel aufgrund versicherbaren Interesses akzeptiert. Weiter entfernte Verwandte wie Nichten und Neffen oder Tanten und Onkel erzeugen nicht automatisch ein versicherbares Interesse. Unverheiratete Paare können möglicherweise versicherbares Interesse nachweisen indem sie das gemeinsame Vermögen und Testament nachweisen. Einige Staaten erkennen das versicherbare Interesse von verlobten Paaren an.
Versicherbares Interesse von Gläubigern
Gläubiger haben ein versicherbares Interesse an einer Person die ihnen Geld schuldet und dürfen eine Lebensversicherung bis zur Höhe des Betrags abschließen sie sind geschuldet. Gläubiger benötigen außerdem die Zustimmung der zu versichernden Person bevor sie die Lebensversicherung abschließen.
Versicherbares Interesse an Geschäftsbeziehungen
Die Geschäftswelt weicht dem versicherbaren Interesse wenn nachgewiesen werden kann dass es das Beste ist Interesse des Lebensversicherungskäufers dass der Versicherte überlebt. Dies können Geschäftspartner Großaktionäre oder Schlüsselmitarbeiter eines Unternehmens sein.
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