Berufsbedingte Ausnahmen
Versicherungsgesellschaften machen gelegentlich Ausnahmen und decken die LASIK für Patienten die Sicherheitsanforderungen unterliegen wie z. B. Militärangehörige oder wer sind Feuerwehrleute oder Polizisten. Wenn Sie bei der Beantragung eines Versicherungsschutzes eine dieser Ausnahmen angeben müssen Sie mit einer Entscheidung rechnen. Bedenken Sie auch dass nicht jeder der diese Ausnahme beantragt eine Deckung erhält.
Medizinische Ausnahmen
Versicherungsunternehmen prüfen möglicherweise Ihren Antrag auf Deckung wenn Ihre Probleme mit dem refraktiven Sehvermögen auf einer bestimmten Verletzung oder einem Unfall beruhen oder wenn Sie haben sich einer Operation unterzogen bei der Sie eine Sehbehinderung hatten für die eine LASIK erforderlich ist.
Wenn LASIK die einzige Option ist
Oft können Patienten aufgrund von Allergien oder körperlichen Einschränkungen keine Brillen tragen und sie können keine Kontaktlinsen tragen aufgrund einer Linsenunverträglichkeit. In jedem Fall in dem LASIK die einzige Option ist die Sie sehen können könnte Ihre Krankenkasse in Betracht ziehen eine korrigierende Augenoperation durchzuführen.
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