Das Riechen an der Unterwäsche einer anderen Person ohne deren ausdrückliche Zustimmung gilt als Verletzung der Privatsphäre und kann als unangemessenes oder sogar belästigendes Verhalten angesehen werden. Es wird im Allgemeinen nicht empfohlen, sich an derartigen Handlungen ohne die klare und einvernehmliche Erlaubnis der betreffenden Person zu beteiligen.